Für eine Baumschutzsatzung in Bielefeld

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2017 gefällt: Doppeleiche am Bahnhof Brake — 2012 gefällt: Ahorne in einer Wohnanlage in Brackwede. 

Im Februar 2019 haben die Grünen und Bielefelder Naturschützer* 2873 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben, der eine Baumschutzsatzung für Bielefeld fordert. Von 1997 bis 2002 hatte eine solche Satzung in Bielefeld bereits bestanden. Am 7. April 2019 begründete Jens Jürgen Korff vom BUND Bielefeld den Antrag vor dem Bürgerausschuss. Seine frei gehaltene Rede ist hier aus dem Gedächtnis rekonstruiert. Passagen in […] wurden nachträglich ergänzt. Im Juni 2022 hat der Rat der Stadt Bielefeld dann tatsächlich eine neue Baumschutzsatzung beschlossen.

Guten Tag, meine Damen und Herren,

dieses Bild zeigt die Doppeleiche am Bahnhof Brake, die im Sommer 2017 gefällt worden ist. Das Beispiel verdeutlicht den Sinn einer Baumschutzsatzung. Die Doppeleiche war dem Grundbesitzer im Weg, als er das Grundstück neu bebauen wollte. Doch sie stand am Rande des Grundstücks, und es wäre möglich gewesen, die beiden neuen Häuser zu bauen, ohne die Eiche zu fällen, mit Abstrichen bei der Planung von Zufahrt und Freiraum.
Zugleich war diese Eiche der Biergartenbaum der Traditionsgaststätte „Stellwerk“. Sie war 109 Jahre alt – ich habe damals ihre Jahresringe gezählt. Sie war so groß und stattlich, dass ihre Krone über alle Häuser ringsum hinausragte und einen Teil der Braker „Skyline“ bildete. Das kann man auf vielen Fotos sehen, die ich damals gemacht habe. Sie war von vielen Seiten aus auch auf Entfernung zu sehen. Das bedeutet: Ein solcher Baum gehört nicht nur dem einzelnen Grundbesitzer, auf dessen Grundstück er steht. Ein solcher Baum gehört dem ganzen Dorf, dem ganzen Stadtteil, weil er ein Stück Heimat darstellt. Zugleich ist eine alte Eiche ein Kosmos. Man hat bis zu 300 Vogel-, Insekten-, Spinnen-, Pflanzen-, Algen- und Pilzarten gezählt, die auf alten Eichen leben. Wenn ein solcher Baum fällt, dann verschwindet ein Kosmos.

Wir haben damals zusammen mit Anwohnern versucht, die Eiche zu retten. Wir haben versucht, mit dem Grundbesitzer ins Gespräch zu kommen, um einen Kompromiss auszuhandeln, doch vergeblich. Dabei habe ich gespürt, wie wir Naturschützer an unsere Grenze kommen in so einem Fall. Wenn man sich stark für einen solchen Baum engagiert, wird es psychisch schwierig, es zu verkraften, wenn er dann doch gefällt wird. [Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um Hilfe.] Eine Baumschutzsatzung würde bewirken, dass die Heimataspekte, die Naturschutzaspekte eines solchen Baumes eine amtliche Repräsentanz gegenüber dem Eigentumsaspekt bekommen [– und dass sich jemand mit professioneller Distanz um Kompromisslösungen zwischen den widerstreitenden Interessen bemühen kann].

Es ist gesagt worden, dass man Bäume über einen Bebauungsplan schützen kann. Dort in Brake gab es einen Bebauungsplan, aber der hat diese Eiche nicht geschützt. Ich kann nur spekulieren, dass Bebauungspläne vom Bauamt gemacht werden, und dass dort im Konfliktfall der Baum keine Lobby hat. Über eine Baumschutzsatzung käme das Umweltamt ins Spiel, und da haben Bäume eine bessere Lobby.

Diese Ahorne hier im Hof einer Wohnanlage in Brackwede wurden 2012 gefällt. Sie sind ebenfalls ein gutes Beispiel für den Sinn einer Baumschutzsatzung. Dort gab es einzelne Mieter, die sich über die Bäume, den Schatten, das Laub beschwert haben, das auf ihre Balkone fiel – die üblichen Argumente gegen Bäume. Bäume können ein bisschen lästig sein. Der Hausverwaltung war es ebenfalls lästig, das Laub beseitigen und auf die Verkehrssicherung achten zu müssen. Eine Mieterin hat sich für die Bäume eingesetzt, darüber haben wir davon erfahren. Für sie waren die Bäume das einzige, das das Leben in dieser ansonsten ziemlich tristen Betonwelt erträglich gemacht hat. Leider haben wir im Winter davon erfahren und konnten nur noch Winterfotos von den Bäumen machen, ohne Laub. Kurz danach wurden sie gefällt. Hier hätte ein Moderator vom Umweltamt gut eine Lösung finden können, die allen Beteiligten gerecht geworden wäre.

Ich weiß, wie umstritten die Baumschutzsatzung in diesem Rathaus schon mehrfach gewesen ist. Deshalb will ich auf einige Einwände eingehen, die gegen sie ins Feld geführt wurden.

Man sagt zum Beispiel, eine Baumschutzsatzung gängele die Bürger und greife ins Eigentum ein. Bei diesem Argument fällt mir auf, dass Bürger im Sinne des Arguments offenbar nur die Haus- und Grundbesitzer sind. Was ist mit den Gästen des Biergartens in Brake? Was ist mit der Mieterin in Brackwede? Sind das keine Bürger? Durch das Fällen der Bäume wurden diese Bürger nicht gegängelt, das wäre das falsche Wort. Sie wurden beraubt. Sie wurden eines Stücks ihrer Lebensfreude und Lebensqualität beraubt. Das ist ein existenziellerer Eingriff als eine Behörde, die einen Grundbesitzer um ein Gespräch bittet und Gründe hören will und Vorschläge macht. [Dass solche lebensbezogenen Interessen von Bürgern offenbar nicht zählen gegenüber dem Interesse eines Eigentümers, Kosten zu sparen, das hat einen Klassencharakter. Um mal ein veraltetes Wort aus meiner Studentenzeit wiederaufzufrischen.]

Übrigens wird auch umgekehrt ein Schuh draus. Ich bin in Bielefeld bekannt als Baumschützer und bin deshalb schon viermal von Haus- und Grundbesitzern angerufen worden, die einen schönen Baum besitzen und den auch in Ehren halten und behalten wollen, die aber von ihren Nachbarn bedrängt werden, den Baum fällen zu lassen, weil er – Schatten wirft, Laub fallen lässt, im Sturm umfallen könnte und so weiter. Diese Grundbesitzer würden eine Baumschutzsatzung begrüßen, denn sie würde ihnen helfen, ihr Eigentum gegen die Ansprüche der Nachbarn zu verteidigen. Sie könnten sagen: Schaut her, dieser Baum ist so wertvoll für die Stadt, dass er städtischerseits geschützt ist. Das gäbe ihnen eine zusätzliche Autorität.

Oft wird auch behauptet, eine Baumschutzsatzung würde das Gegenteil bewirken: Es gäbe eine Welle von Baumfällungen, bevor die Satzung in Kraft tritt, weil viele dann noch schnell ihre Bäume fällen würden, bevor sie geschützt sind. Oder während sie gilt, würden viele ihre jüngeren Bäume prophylaktisch fällen, bevor sie die geschützte Größe erreichen. Eine solche Welle von Fällungen ist meines Wissens noch niemals und nirgendwo anhand von Daten nachgewiesen worden. Das ist eine reine Vermutung. Oft beruht sie auf Stammtischsprüchen von Leuten, die lauthals ankündigen: Wenn die Satzung kommt, dann fälle ich vorher alle meine Bäume. Diese Drohungen werden einfach für bare Münze genommen und weitererzählt, weil es so schön passt. Ob da wirklich jemand seine Bäume gefällt hat, weil die Satzung kam, hat nie jemand nachgeprüft. Ähnliches gilt für das angebliche Fällen nachwachsender Bäume. Wenn jemand sowas tut, zeigt das doch nur, dass er den Baum sowieso loswerden wollte. Die Satzung ist dann allenfalls ein Anlass oder ein Vorwand. Gäbe es sie nicht, würde er den Baum ebenfalls fällen. Also kein triftiges Argument gegen eine Baumschutzsatzung.

Ein Argument allerdings kann ich nicht von der Hand weisen: Eine Baumschutzsatzung verursacht der Stadt zusätzliche Kosten bzw. zusätzlichen Personalaufwand. Da appelliere ich an Sie, dass Sie sich dazu durchringen, diesen Aufwand zu schultern, weil Ihnen die Bielefelder Bäume das wert sind.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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