Baumschutz und Naturdenkmale

Der gesetzliche Baumschutz ist Sache der Kommunen. Die Stadt Bielefeld hatte früher eine Baumschutzsatzung. Nach dieser vom Stadtrat beschlossenen Satzung durften Bäume ab einer gewissen Stammdicke nur mit Genehmigung des Umweltamtes gefällt werden. Diese Satzung wurde 2002 abgeschafft, weil sie angeblich die Bürger gängelte und weil sie Verwaltungsaufwand erzeugte. Seitdem sind Bäume in Bielefeld nicht mehr geschützt und unterliegen der Willkür des jeweiligen Grundbesitzers.

Ausnahmen: Es handelt sich um einen der 565 Bäume, die als Naturdenkmal geschützt sind, oder der Baum steht in einem der 37 Bielefelder Naturschutzgebiete (wobei Waldbäume auch im Naturschutzgebiet im Rahmen der Forstwirtschaft gefällt werden dürfen). Nähere Auskünfte erteilt das Umweltamt der Stadt Bielefeld. Nach Angaben des Umweltamtes sind fast 7000 weitere Bielefelder Bäume durch Bebauungspläne, Landschaftspläne oder im Rahmen von Landschaftsschutzgebieten geschützt. Wenn Sie erfahren wollen, ob bestimmte Bäume durch einen Bebauungsplan geschützt sind, gibt das Umweltamt der Stadt Bielefeld Auskunft: Telefon 51-3303.

Sie können im Baumschutz auch selbst aktiv werden, indem Sie eine Baumpatenschaft für einen städtischen Baum übernehmen. Auch bei der BGW Bielefeld ist das möglich (Auskunft: Uli Rudolph, Tel. 8809-213).

Ein Ziel der Aktion „Bielefelder Bäume“ ist, die Diskussion um eine neue Baumschutzsatzung zu beleben. In Bad Salzuflen zum Beispiel hat sich die dortige Baumschutzsatzung bewährt. Dennoch (oder vielleicht gerade deshalb) wurde sie 2009 auf Druck von CDU und FDP wieder abgeschafft. 2012 ging die gleiche Diskussion in Leopoldshöhe los (LZ 18.3.2012).

Das InfoNetz Umwelt und Nachhaltigkeit Ostwestfalen-Lippe hat eine umfangreiche Recherche zum Thema Baumschutz veröffentlicht.

Weitere Baumschutzprojekte

Alte und bemerkenswerte Bäume im Internet

Meldungen

Allee bei Ralswiek

Allee vor Ralswiek auf Rügen, Foto: Klaus Rothenburg

Immer weniger Alleen in Deutschland. BUND und ASG fordern Alleenschutz im kommenden Umweltgesetzbuch zu verankern (August 2008)

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Alleenschutzgemeinschaft (ASG) forderten heute, den Alleenschutz deutschlandweit im Umweltgesetzbuch und in den Landesnaturschutzgesetzen zu regeln. Bisher sind Alleen außer in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gar nicht oder nur unzureichend durch die Ländergesetze geschützt. Als ein unverzichtbarer Lebensraum für viele Tierarten, als Erosions- und Windschutz sowie Feinstaubfilter bedürfen Alleen jedoch eines besonderen Schutzes. Um Pflege- und Schutzmaßnahmen bestimmen zu können, muss der Alleenbestand bundesweit erfasst und bewertet werden. Bisher gibt es für wenige Bundesländer verlässliche Zahlen. In Brandenburg sind die Alleen nach aktuellen Erhebungen in den letzten fünf Jahren von 12000 Kilometer auf 8000 Kilometer geschrumpft. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Altbestand seit 1990 jährlich um etwa 80 Kilometer zurückgegangen, der aktuelle Bestand liegt bei rund 4300 Kilometer Alleen. Deutschlandweit gibt es aktuell geschätzte 23.000 Kilometer Alleen.

Gefährdet sind Alleebäume vor allem durch Straßenbau, unsachgemäße Schnittmaßnahmen und das Tausalz des Winterdienstes. Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Alleen leisten einen unschätzbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie sind Heimat vieler zum Teil auch gefährdeter Tiere, sie verbinden Lebensräume und filtern Schadstoffe aus der Luft. Der Rückgang der Alleen muss deshalb sofort gestoppt werden.“ Wirksame Maßnahmen wären beispielsweise die Verwendung von Splitt oder Kies statt Tausalz und eine Reduzierung des Schwerlastverkehrs. Statt für breitere Straßen jährlich tausende Alleebäume zu fällen, wäre ein Tempolimit von 80 km/h ein weit wirksameres Instrument, um mehr Verkehrssicherheit zu erreichen.

Der ASG-Vorsitzende Ingo Lehmann forderte, den Alleenschutz bei Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen stärker zu berücksichtigen. „Gerade in Ostdeutschland werden alte Baumbestände unwiederbringlich abgeholzt oder durch Fällung zehntausender Bäume pro Jahr ausgedünnt, um Straßen nach Bundesnorm zu verbreitern. Die Ersatzbepflanzungen erfolgen jedoch noch nicht einmal im Verhältnis von 1 zu 1 und können die Funktionen der Alleebäume im Biotopverbund nicht ersetzen. Wir brauchen eine flexiblere, an die örtlichen Gegebenheiten und unterschiedlichen Straßenkategorien angepasste Anwendung der Bundesnorm, damit nicht mehr Bäume als unbedingt notwendig verschwinden.“ Kurzfristig müssten entstandene Großlücken neu bepflanzt werden.

Zur Finanzierung von Neuanpflanzungen und der Pflege von Alleebäumen schlagen BUND und ASG vor, dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen und Alleenfonds einzurichten.

Eckpunkte einer nachhaltigen bundesweiten Alleenstrategie (ASG, PDF)

Hintergrund „Alleen in Deutschland“ (BUND, PDF)

Pressekontakt: Silke Friemel, BUND-Alleenexpertin, Tel. 0331 – 237 00 142 bzw. Katrin Riegger, BUND-Pressestelle, Tel. 030 – 27586-464 und 0157 – 71 335 796, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net